Häufig gestellte Fragen zur Online-Internet-Verzollung:


Frage: In der Anmeldung steht, es würden mindestens 20 Deklarationen pro Monat in Rechnung gestellt. Was ist damit gemeint?

Antwort: Die Programme sind sehr wartungsintensiv, es enstehen uns auch bei Nicht- oder Wenig-Nutzung Arbeitsaufwand und Kosten.
Es werden Ihnen pro Monat mindestens 20 Deklaratione in Rechnung gestellt, und zwar für das teuerste Verfahren, für das Sie angemeldet sind.
Die 20 Deklarationen gelten insgesamt, d.h. nicht für jedes Verfahren, für das Sie sich angemeldet haben. Übermittlunggebühren (ATLAS) werden immer getrennt berechnet und sind nicht in dem Mindestumsatz enthalten.

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Frage: Entstehen mir ausser den genannten Gebühren (Preis pro Deklaration / Übermittlung (nur ATLAS) ) keine weiteren Kosten?

Antwort: Nein, es sei denn, Sie stellen erweiterte Anforderungen an das Programm wie etwa das Einspielen von Kundenstammdaten per Datei-Schnittstelle. Berechnet wird nur nach der Anzahl der Selektionsergebnisse bzw. Registrierungen (ATLAS), nicht nach der Online-Zeit oder ähnlichem. Wir sind an einer möglichst langfristigen, stabilen Geschäftsbeziehung interessiert, nicht an "Anmeldegebühren".


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Frage: Welchen Support gibt es und welche Kosten entstehen dadurch?

Antwort: Support (telefonisch oder per Email) ist im Preis inbegriffen. Diese Unterstützung kann aber keine Programmschulung ersetzen oder zollfachliche und zollrechtliche Fragen beantworten, sondern nur den technischen Teil der Applikation abdecken. Sie werden gebeten, bevor Sie um Unterstützung bitten, eventuelle Fehlermeldungen erst genau zu analysieren. Wir sind grundsätzlich sehr daran interessiert zu erfahren, welche Probleme im Ablauf vorkommen, um diese eventuell durch Programmänderungen abfangen zu können, bitten Sie aber, uns nicht mit Verbesserungswünschen zu überhäufen.


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Frage:  Müssen wir eine Zusatz-Software kaufen und installieren, um mit den Programmen arbeiten zu können?

Antwort: Nein, Sie benötigen lediglich einen WINDOWS ® - PC mit Internet-Zugang und einen handelsüblichen Browser als Arbeitsoberfläche. Zum Ausdruck von PDF-Dokumenten benötigen Sie einen PDF-Reader (z.B. von ADOBE ® ). Zur richtigen Darstellung des Bar-Codes bei ATLAS-Versand- oder Ausfuhr-Begleitdokumenten kann es nötig sein, auf den WINDOWS ® - PC's eine zusätzliche Schriftart zu installieren, diese kann aber kostenlos von uns bezogen werden. 



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Frage:  Bieten Sie auch erweiterten Service an, z.B. wäre es uns möglich, individuelle Daten per Schnittstelle in Ihr Programm einzulesen um grössere Sendungen schneller abwickeln zu können?

Antwort: Ja, so etwas ist durchaus möglich. Die Erstellung von  individuellen Schnittstellenprogrammen wird nach unserem normalen Stundensatz abgerechnet, das heisst, dass Sie die Schnittstelle später sooft benutzen können, wie Sie möchten. Eine Schnittstellendatei ist typischerweise ein CSV-File, welches aus MS-Excel exportiert wurde (Textdatei, einzelne Datenfelder durch Tabulator getrennt). Die erste Zeile ist für die Kopfdaten (allgemeine, die gesamte Deklaration betreffende Daten) bestimmt, jede weitere Zeile betrifft jeweils eine Zollposition. Sie können eine solche Datei als Anhang einer Email oder per FTP-Zugang auf das System senden und die Daten dann in die Deklaration, die sie gerade bearbeiten, einlesen.  Die Programmierung einer Schnittstelle kostet im Normalfall etwa EUR 300.-- bis EUR 500.-- je nach Komplexität der Daten.
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Frage:  Wir sind ein grösseres Unternehmen, können Sie uns die Programme individuell nach unseren Wünschen anpassen ?

Antwort: Leider nein, die Programme sind zertifiziert, wir können sie Ihnen deshalb nicht individuell anpassen. Sie können, um Arbeitsabläufe zu beschleunigen, mit Schnittstellendateien arbeiten (siehe vorherige Frage), es ist auch möglich, Ihnen vom Zoll erhaltene Daten in der einen oder anderen Form für Ihr Warenwirtschaftssystem per Email oder FTP-Zugang zur Verfügung zu stellen, aber der Kern der Verzollungsprogramme ist unantastbar. Anders als z.B. bei Speditionssoftware geht es hier um eine reine Online-Applikation mit den entsprechenden Einschränkungen. 

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Frage:  Bieten Sie für ATLAS-Verfahren eine Lösung als dezentraler Kommunikationspartner (Datenübermittlungsdienstleister) an?

Antwort: Nein, das heisst,  Sie werden unter Ihrer eigenen EORI-Nummer an ATLAS angemeldet, Sie selbst können aber sehr wohl als Datenübermittlungsdienstleister für Dritte auftreten.

Es geht bei dieser Frage für uns weniger darum, Sie als Kunden dauerhaft an uns zu binden, wir machen es Ihnen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ja leicht, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Für uns steht vielmehr die Haftungsfrage im Vordergrund,  es  erscheint uns nicht ratsam, als Datenübermittlungsdienstleister eventuell am Ende einer Haftungskette zu stehen.


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Frage:  Ist es für einen Laien schwierig, eine Zolldeklaration auszufüllen?

Antwort: Ja und nein. Die Programme sind grundsätzlich für Zoll-Deklaranten konzipiert. Es wird vorausgesetzt, dass sich ein Teilnehmer mit zolltechnischen Begriffen und Abläufen auskennt. Da es aber möglich ist, von einem Fachmann verfasste Deklarationen oder Deklarationsmodelle in neue Deklarationen zu "importieren" und dann nachzubearbeiten, können nach einer Einführungsphase auch Sachbearbeiter eingesetzt werden, die von der Materie nicht soviel verstehen. Man sollte sich aber immer der Tatsache bewusst sein, dass eine Zolldeklaration wie ein unterschriebenes Dokument ist.


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Frage:  Bieten Sie auch eine Schulung an?

Antwort: Ja, bitte beachten Sie aber, dass sich eine Schulung auf die technische Bedienung der Programme beschränken muss. Die Programme sind für Zoll-Deklaranten konzipiert. Es wird vorausgesetzt, dass sich ein Teilnehmer mit zolltechnischen Begriffen und Abläufen auskennt. Die Schulungen erfolgen entweder vor Ort oder telefonisch, je nach Vorraussetzungen und Wünschen des Kunden. Eine Schulung wird nach unserem normalen Stundentarif abgerechnet, die meisten Kunden benötigen gar keine Schulung.


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Frage: Kann ich Deklarationsmodelle anlegen oder muss ich gleiche Deklarationen jedes mal wieder neu tippen ?

Antwort: Sie können Deklarationsmodelle anlegen und jederzeit ändern und abrufen, es können auch bereits abgefertigte Deklarationen als Modell abgerufen werden, allerdings werden diese nach einem Jahr gelöscht (im Gegensatz zu Modellen)


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Frage: Werden Deklarationsdaten nach einer bestimmten Zeit gelöscht oder kann ich beliebig lange auf die Daten zugreifen?

Antwort: Deklarationsdaten werden nach einem Jahr gelöscht, Modelle und Kundenstammdaten nie bzw. erst nach Ablauf eines Accounts. 


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Frage: Gibt es Einschränkungen bezüglich der Art des Browsers?

Antwort: Nein. Die Programme wurden zwar ursprünglich für den Microsoft Internet Explorer konzipiert, aber z.B. Mozilla und Google-Chrome sind in der Handhabung so weit in Ordnung .

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Frage: Kann ich mich unter einer User-ID mehrmals einloggen?

Antwort: Ja. Sie müssen nur darauf achten, dass nicht mehrere Deklaranten gleichzeitig in der selben Deklaration arbeiten. Sie können auch an einem Bildschirm beliebig viele Deklarationen öffnen, hier entstehen keinerlei Probleme. Beachten Sie aber bitte, dass in UK-ATLAS jeder Benutzer seinen eigenen Usernamen bzw. sein eigenes Passwort besitzen muss. Grundsätzlich gilt: eine Zolldeklaration ist wie ein unterschriebenes Dokument, seien Sie sich dessen immer bewusst.



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Frage: Wird in den Programmen eine gendergerechte Sprache verwendet?

Antwort: Nein. Das wird auch nie passieren.


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Frage: Muss ich denn meine Gebühren nicht im Vorraus bezahlen?

Antwort: Nein, es ist auch nicht geplant, irgend welche Strukturen durch Zahlung per Kreditkarte Online oder ähnliches aufzubauen. Allerdings wird einem Benutzer, der seine Rechnung nicht innerhalb einer vertretbaren Zeit bezahlt, der Zugang zu dem System verwehrt. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten, Abzüge (z.B. Bankspesen) werden im Folgemonat nachfakturiert.



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Frage: Wie schnell könnten Sie nach einem Systemausfall wieder am Netz sein? Ist mit Ausfallzeiten zu rechnen?

Antwort: Bei einem Rechnerausfall etwa binnen einer Stunde, bei grösseren Problemen im Internet, auf die wir naturgemäss keinen Einfluss haben, ist es schwer, hier verbindliche Aussagen zu machen.  Ein Systemausfall ist immer ein Notfall, Sie können davon ausgehen, dass, bis das System wieder funktioniert, rund um die Uhr an der Lösung des Problems gearbeitet wird.


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Frage: Ist es möglich, das Programm aus einem LAN über einen Proxy-Server anzusteuern und mit mehreren Benutzern gleichzeitig im System zu arbeiten?

Antwort: Ja, das ist normalerweise kein Problem und wird auch ausdrücklich unterstützt. Ganz grundsätzlich: Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Benutzer, die gleichzeitig im System arbeiten.


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Frage: Wären Sie bereit, ein "Compliance Questionnaire" zu unterschreiben bzw. dessen Anforderungen zu genügen?

Antwort: Nein. Wir halten uns an Gesetze, wir sind absolut diskret, unsere Datenerhebung erfolgt nach den gängigen Datenschutzgesetzen, weitere Zusagen (und eventuell damit verbundene Kontrollmöglichkeiten) sind wir nicht bereit einzugehen. 

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Frage: Was muss ich beachten, wenn ich meine Firewall konfiguriere?

Antwort: Es sind keine speziellen Einstellungen Ihrer Firewall nötig.



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Frage: Werden die von mir eingegebenen Daten in irgend einer Form gesichert?

Antwort: Ja, einmal am Tag wird eine Datensicherung vorgenommen. Wir können Ihnen dennoch nicht Ihre Verpflichtung abnehmen, Dokumente (z.B. Steuerbescheide, Versand- und Ausfuhrbegleitdokumente)  für einen gewissen, gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren bzw. zu speichern.


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Frage: Warum verlangen Sie von mir bei der Anmeldung Testdrucke? (Betrifft nur NCTS Schweiz)

Antwort: Die Testdrucke, welche nur für die Schweizer Verfahren vorgesehen sind, sollen sicherstellen, dass keine Einfuhrlisten / Bezugsscheine oder ähnliche Dokumente bei Schweizer Zollämtern abgegeben werden, welche den Spezifikationen der Oberzolldirektion Bern nicht genügen. Ein korrekter Ausdruck dieser Dokumente ist Teil des Zertifizierungsverfahrens, wir müssen deshalb auf diesen Punkt sehr achten, wenn es auch für den Benutzer etwas mühsam sein mag.
(Anmerkung: die Frage bezieht sich nicht auf PDF-Dokumente)



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